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AZWV

Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung - kurz AZWV

Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt nur dann, wenn der Bildungsträger die Anforderungen nach §§ 84 und 85 SGB III (Drittes Sozialgesetzbuch) erfüllt und gemäß AZWV zertifiziert ist.

Was dies im Detail bedeutet

Bildungsträger und Weiterbildungseinrichtungen, die Bildungsgutscheine nach Paragraph § 77 Sozialgesetzbuch III abrechnen möchten, können sich nicht mehr, wie früher üblich, an die Bundesagentur für Arbeit wenden, um als Träger zugelassen bzw. gefördert zu werden. Das gesamte Zulassungsverfahren erfolgt seit Inkrafttreten der AZWV ausschließlich durch die Fachkundigen Stellen (FKS).

WeRo bietet Unterstützung zur AZWV-Zertifizierungsreife für

  • Fahrschulen (der WeRo-Unternehmerverbund hat bereits über 100 Fahrschulen erfolgreich zur Zertifizierungsreife geführt)
  • EDV Schulen
  • Altenpflegeschulen
  • Ergotherapie-Einrichtungen
  • Und viele andere Bildungsträger mehr